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   VG Ansbach, 15.02.2019 - AN 17 S 19.00058   

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VG Ansbach, 15.02.2019 - AN 17 S 19.00058 (https://dejure.org/2019,19657)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15.02.2019 - AN 17 S 19.00058 (https://dejure.org/2019,19657)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15. Februar 2019 - AN 17 S 19.00058 (https://dejure.org/2019,19657)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; BayBO Art. 3, Art. 14; BayVwZVG Art. 36 Abs. 4 S. 1
    Anordnung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen durch die Bauaufsichtsbehörde

  • rewis.io

    Anordnung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen durch die Bauaufsichtsbehörde

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Ansbach, 18.07.2007 - AN 11 K 06.00830
    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2019 - AN 17 S 19.00058
    Das Gericht hat die Verfahrensakte AN 11 K 06.00830 des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach und die Behördenakte des Antragsgegners zum dortigen Aktenzeichen 2018/1678 beigezogen.

    Das klageabweisende Urteil vom 18. Juli 2007 im Verfahren AN 11 K 06.00830 gegen den Bescheid vom 16. Mai 2002 in Gestalt des Widerspruchbescheids wurde nach Zurückweisung des Rechtsmittels durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 5. November 2007 rechtskräftig.

  • VG Augsburg, 11.04.2018 - Au 4 K 17.1839

    Verkehrssicherungspflicht - baurechtliche Anordnung zur Sicherung eines

    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2019 - AN 17 S 19.00058
    Bei der Ausübung des Auswahlermessens hat sich die Behörde in erster Linie vom Gesichtspunkt der effektiven Gefahrenabwehr unter Berücksichtigung von Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten leiten zu lassen (VG Augsburg, U.v. 11.04.2018 - Au 4 K 17.1839 - BeckRS 2018, 7107).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2019 - AN 17 S 19.00058
    Erfolgt die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit - wie hier der Fall (vgl. die Ausführungen am Ende des Abschnitts II der Gründe auf Seite 5 des Bescheids vom 14.12.2018) - im öffentlichen Interesse, so müssen die insoweit zu wahrenden Belange über dasjenige öffentliche Interesse hinausgehen, das den angefochtenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (BVerfG, B.v. 21.3.1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 [228]; B.v. 28.3.1985 - 1 BvR 1254/84 - BVerfGE 69, 233 [245]); es muss gerechtfertigt sein, "den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtsträgers [sc.: nach Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG] einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten" (BVerfG, B.v. 21.3.1985, a.a.O. S. 228; BayVGH, B.v. 25.07.2016 - 22 CS 16.1158 - BeckRS 2016, 49781).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2019 - AN 17 S 19.00058
    Erfolgt die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit - wie hier der Fall (vgl. die Ausführungen am Ende des Abschnitts II der Gründe auf Seite 5 des Bescheids vom 14.12.2018) - im öffentlichen Interesse, so müssen die insoweit zu wahrenden Belange über dasjenige öffentliche Interesse hinausgehen, das den angefochtenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (BVerfG, B.v. 21.3.1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 [228]; B.v. 28.3.1985 - 1 BvR 1254/84 - BVerfGE 69, 233 [245]); es muss gerechtfertigt sein, "den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtsträgers [sc.: nach Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG] einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten" (BVerfG, B.v. 21.3.1985, a.a.O. S. 228; BayVGH, B.v. 25.07.2016 - 22 CS 16.1158 - BeckRS 2016, 49781).
  • VGH Bayern, 25.07.2016 - 22 CS 16.1158

    Sofortige Vollziehbarkeit der Anordnung einer Sanierungsuntersuchung und

    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2019 - AN 17 S 19.00058
    Erfolgt die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit - wie hier der Fall (vgl. die Ausführungen am Ende des Abschnitts II der Gründe auf Seite 5 des Bescheids vom 14.12.2018) - im öffentlichen Interesse, so müssen die insoweit zu wahrenden Belange über dasjenige öffentliche Interesse hinausgehen, das den angefochtenen Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (BVerfG, B.v. 21.3.1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 [228]; B.v. 28.3.1985 - 1 BvR 1254/84 - BVerfGE 69, 233 [245]); es muss gerechtfertigt sein, "den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtsträgers [sc.: nach Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG] einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten" (BVerfG, B.v. 21.3.1985, a.a.O. S. 228; BayVGH, B.v. 25.07.2016 - 22 CS 16.1158 - BeckRS 2016, 49781).
  • VGH Bayern, 17.10.2017 - 9 CS 17.1990

    Ersatzvornahmeandrohung ohne vorherige Zwangsgeldandrohung

    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2019 - AN 17 S 19.00058
    Die Androhung eines Zwangsgeldes lässt auch dann keinen Erfolg versprechen, wenn dies aus dem Verhalten des Pflichtigen in der Vergangenheit begründet ableitbar ist (BayVGH, B.v. 17.10.2017 - 9 CS 17.1990 - BeckRS 2017, 131790).
  • VG Ansbach, 08.05.2013 - AN 11 K 13.00415

    Im Einzelfall rechtmäßige Ersatzvornahmeandrohung

    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2019 - AN 17 S 19.00058
    Maßstäbe für die Fristsetzung sind dabei die Dringlichkeit des Vollzugs und ferner die dem Pflichtigen zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten (VG Ansbach, U.v. 8.5.2013 - AN 11 K 13.00415 - BeckRS 2013, 51076).
  • VG München, 07.12.2017 - M 11 K 16.4004

    Androhung der Ersatzvornahme zur Duchsetzung einer Beseitigungsanordnung

    Auszug aus VG Ansbach, 15.02.2019 - AN 17 S 19.00058
    Die Aussichtslosigkeit in diesem Sinne steht vor allem dann fest, wenn bereits ein Zwangsgeld angedroht wurde, der Pflichtige aber die gebotene Handlung trotzdem nicht vorgenommen hat oder wenn aufgrund Vermögenslosigkeit des Pflichtigen eine Zwangsgeldandrohung ersichtlich keinen Erfolg erwarten lässt (VG München, U.v. 7.12.2017 - M 11 K 16.4004 - BeckRS 2017, 144293).
  • VG Ansbach, 28.03.2022 - AN 17 K 21.00941

    Anfechtungsklagen gegen eine erneute Androhung der Ersatzvornahme, gegen einen

    Gegen diesen Bescheid erhoben die Kläger am 9. Januar 2019 Klage zum Verwaltungsgericht Ansbach (AN 17 K 19.00055) und stellten einen Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO (AN 17 S 19.00058).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die Gerichtsakten einschließlich derjenigen der Verfahren AN 17 K 19.00055 und AN 17 S 19.00058 betreffend den Bescheid vom 14. Dezember 2018 sowie die beigezogenen Behördenakten verwiesen.

    Das hiergegen gerichtete Eilverfahren der Kläger blieb erfolglos (AN 17 S 19.00058).

    Seit dem 13. März 2019 ist der ablehnende Beschluss im Eilverfahren gegen die für sofort vollziehbar erklärte Anordnung aus Ziffer I des Bescheides vom 14. Dezember 2018 rechtskräftig (AN 17 S 19.00058), weswegen den Klägern mehr als genügend Zeit geblieben wäre, diese Pflicht dauerhaft zu erfüllen.

  • VG Ansbach, 07.12.2020 - AN 17 K 19.00055

    Verpflichtung zur Sicherung einer Güllegrube - Fortsetzungsfeststellungsklage

    Mit Klageerhebung haben die Kläger zugleich Anträge im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Verfahren AN 17 S 19.00058) und auf Gewährung von Prozesskostenhilfe gestellt.

    Mit Beschluss der Kammer vom 15. Februar 2019 im Verfahren AN 17 S 19.00058 wurde der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

    Zusätzlich nimmt die Kammer auch auf die Gründe ihres rechtskräftigen Beschlusses vom 15. Februar 2019 im Verfahren AN 17 S 19.00058 Bezug und legt die darin wiedergegebenen Gründe den Entscheidungsgründen in diesem Gerichtsbescheid zugrunde.

  • VGH Bayern, 13.07.2020 - 9 C 19.2472

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages auf Prozesskostenhilfe

    Der Antrag der Kläger auf vorläufigen Rechtsschutz hiergegen wurde vom Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 15. Februar 2019 (Az. AN 17 S 19.00058) abgelehnt.
  • VG Ansbach, 16.07.2020 - AN 17 K 19.00801

    Erfolglose Klage gegen bauaufsichtlichen Bescheid - Auslegung des Begehrens

    a) Der Grundverwaltungsakt in Ziffer I. des Bescheids vom 3. April 2019, der eine vorläufige Sicherungsmaßnahme im Bauordnungsrecht zum Gegenstand hat, kann durch die Bauaufsichtsbehörde richtigerweise auf die Ermächtigungsgrundlage des Art. 54 Abs. 2 Sätze 1 und 2 Halbsatz 1 BayBO gestützt werden (vgl. VG Ansbach, B.v. 15.2.2019 - 17 S 19.58, BeckRS 2019, 13923).
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